Jetzt neues Parkett verlegen und dabei Geld sparen
Recht und Steuern Stand Januar 2023: Sie wünschen sich einen neuen Fußboden im Wohnzimmer, scheuen aber die Kosten für den Handwerker? Das muss nicht sein. Mit diesem Tipp können Sie Ihr Zuhause renovieren oder modernisieren und sparen auch noch Geld dabei. Wie das funktioniert, erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag.
Neues Parkett im Wohnzimmer verlegen lassen und dabei noch Geld sparen – das scheint auf den ersten Blick paradox und unseriös. Die Erklärung ist jedoch ganz einfach. Das endscheidende Stichwort heißt Einkommenssteuerrecht. Dies erlaubt aktuell Handwerkerleistungen und so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen einfach von der eigenen Steuerschuld abzuziehen. Was bedeutet das nun?
Konkret heißt das, Sie können beispielsweise Ihren alten Teppichboden im Wohnzimmer erneuern, hochwertiges Echtholz-Parkett verlegen lassen und dabei auch noch Geld sparen. Wenn Sie noch nicht genau wissen, welches Parkett zu Ihnen passt, dann nutzen Sie doch meine Bodenauswahlhilfe. Damit das auch so funktioniert und vom Finanzamt anerkannt wird, sollten Sie ein paar einfache Punkte beachten.
Punkt 1: Eine Steuererstattung für Rechnungen von Handwerkern können sowohl Mieter wie auch Eigentümer für Häuser, Wohnungen oder Grundstücke in Deutschland beantragen. Entscheidend ist hier selbstverständlich, wer die Leistungen bezahlt hat. Doch selbst wenn der Vermieter die Leistungen in Auftrag gegeben und gezahlt hat, kann ein Mieter den Steuerabzug geltend machen, wenn die zu zahlenden Nebenkosten Handwerksleistungen ausweisen. Wichtig ist hier die konkrete Ausweisung der Handwerksleistungen oder eine entsprechende Bescheinigung des Vermieters.
Punkt 2: Pro Haushalt und Jahr können Sie 20 Prozent der Kosten für Handwerkerleistungen von der Steuerschuld abziehen. Maximal können Sie Rechnungen über bis zu 6.000 Euro für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen beim Finanzamt einreichen und so bis zu 1.200 Euro steuerlich geltend machen.
Unter anderem sind folgende Handwerkerleistungen abzugsfähig:
+ Malerarbeiten an Türen, Fenstern, Einbauschränken, Heizkörpern etc.
+ Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen wie beispielsweise Fertigparkett, Laminat, Designböden, etc.
+ Reparatur und Wartung von Elektrogeräten im Haushalt (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC)
+ Wartung, Reparatur oder Austausch von Heizungsanlagen
+ Wartung, Reparatur oder Austausch der Wasserinstallationen
+ Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
+ Modernisierung des Badezimmers
+ Arbeiten an Innen- und Außenwänden von Gebäuden
Punkt 3: Wichtig für die Abzugsfähigkeit der Handwerksrechnungen ist ausserdem folgendes. Steuerlich abzugsfähig sind ausschließlich die Arbeitsstunden und Fahrtkosten (einschließlich Mehrwertsteuer) auf der Rechnung des Handwerkers. Materialkosten sind nicht abzugsfähig. Achten Sie also darauf, dass die Rechnung detailliert die einzelnen Posten ausweist.
Punkt 4: Damit die Handwerksleistungen steuerlich abzugsfähig sind, darf die Rechnung nicht in Bar bezahlt werden. Sie muss per Überweisung beglichen werden. Für den Zahlungsnachweis genügt der Beleg eines Kreditinstituts (Überweisung oder Kontoauszug).
Punkt 5: Den steuerlichen Abzug können Sie für das Jahr, in dem Sie die Rechnung gezahlt haben, geltend machen.
Alle Angaben ohne Gewähr! Bei Fragen bezüglich der Steuer wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder an Ihren Steuerberater. Bei allen Fragen zu Bodenbelägen, Parkett, Fußböden, Laminat oder Venylböden stehe ich Ihnen gerne Rede und Antwort. Unter der Rufnummer +49 (0) 171 – 36 37 663 erreichen Sie mich gut.
Servus und Viele Grüße aus München
Ihr Niels Petersen
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